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Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)

Die AGB gelten bei kurzzeitiger Vermietung der Ferienwohnung in Celle mit tageweiser Kündigungsfrist gemäß §565 BGB, wobei es sich bei der Ferienwohnung um eine möblierte Wohnung mit  zweckmäßiger und guter Gesamtausstattung handelt. Die Ausstattung bietet einen mittleren Komfort und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Die Funktionalität steht im Vordergrund.

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien:

Den Gastaufnahmevertrag

Wie alle Verträge kann auch dieser nur im  Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:

Zustandekommen des Vertrages
Erst nach Eingang der Anzahlung kommt der vereinbarte Gastaufnahmevertrag zustande. Bitte leisten Sie eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Mietpreises. Sie bekommen über den Erhalt der Anzahlung und den damit eingegangenen Vertrag eine schriftliche Bestätigung. Den Restbetrag überweisen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Antritt. Die Zahlung ist im Voraus zu leisten. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch  kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.

Beschaffenheit
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls,  die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Stornierung der Mietvereinbarung
Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung diese Buchung kostenlos stornieren, wenn zwischen Anreisedatum und Stornodatum mindestens 4 Wochen liegen.
Ansonsten stellen wir Ihnen bei Nichtanreise:
bis 21 Tage vor Beginn der Mietzeit 50% des vereinbarten Mietpreises in Rechnung
bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit 75% des vereinbarten Mietpreises in Rechnung,
bei  7 Tagen oder weniger vor Beginn der Mietzeit berechnen wir 100% des vereinbarten Mietpreises.

An- und Abreise
Unsere Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung.

Preise
Unsere Preise verstehen sich als Richtpreise und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei Ihrer Reservierung. Wird ein Angebot an den Gast erstellt, sind wir nur 24h (1Tag) daran gebunden.

Reklamationen
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Grund zur Beschwerde haben, setzen Sie sich zuerst mit dem Vermieter oder den Verantwortlichen der Ferienwohnung in Verbindung. Viele Dinge lassen sich schnell zu Ihrer Zufriedenheit beheben. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Schäden
Entstehen in der Wohnung Schäden, die durch den Gast verursacht werden, haftet der Gast für alle ihn begleitenden Personen. Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung besichtigt.
 

Endreinigung
Die Endreinigung ist für den Mieter normalerweise kostenlos. Liegt der Reinigungsaufwand jedoch erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, ist für den Reinigungsaufwand zusätzlich zu zahlen. Wir berechnen Ihnen für jede Stunde, die über den normalen Reinigungsaufwand von 3 Stunden hinausgeht 20,- €.

Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.

Gewährleistung und Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/oder Zerstörung von persönlichen Gegenständen oder des Inventars und der Räumlichkeiten bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Inventar und den Räumlichkeiten bzw. durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Gastes.

Der Vermieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Schadensersatzpflicht des Vermieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des Mietvertrags für Wohnraum, unter anderem kann bei Verstoß gegen die Hausordnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Celle. Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Letzte Änderungen: