Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
Die AGB gelten bei kurzzeitiger Vermietung der Ferienwohnung in
Celle mit tageweiser Kündigungsfrist gemäß §565 BGB, wobei es sich bei
der Ferienwohnung um eine möblierte Wohnung mit zweckmäßiger und
guter Gesamtausstattung handelt. Die Ausstattung bietet einen mittleren Komfort
und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Die Funktionalität steht im
Vordergrund.Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer
Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene
und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden
Parteien:
Den
Gastaufnahmevertrag
Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider
Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte
und Pflichten:
Zustandekommen des Vertrages
Erst nach Eingang
der Anzahlung kommt der vereinbarte Gastaufnahmevertrag zustande. Bitte
leisten Sie eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Mietpreises. Sie
bekommen über den Erhalt der Anzahlung und den damit eingegangenen Vertrag
eine schriftliche Bestätigung. Den
Restbetrag überweisen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Antritt. Die
Zahlung ist im Voraus zu leisten. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.
Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch
kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag
verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen
Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine
nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird
mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.
Beschaffenheit
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung
in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder
marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist
verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder
Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte
Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter
verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst
anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann
und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Stornierung der Mietvereinbarung
Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung
diese Buchung kostenlos stornieren, wenn zwischen Anreisedatum und
Stornodatum mindestens 4 Wochen liegen.
Ansonsten stellen wir Ihnen bei Nichtanreise:
bis 21 Tage vor Beginn der Mietzeit 50% des vereinbarten Mietpreises in
Rechnung
bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit 75% des vereinbarten Mietpreises in
Rechnung,
bei 7 Tagen oder weniger vor Beginn der Mietzeit berechnen wir 100% des vereinbarten
Mietpreises.
An- und Abreise
Unsere Ferienwohnung steht am Anreisetag ab
15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Preise
Unsere
Preise verstehen sich als Richtpreise und können jederzeit ohne
Ankündigung geändert werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei
Ihrer Reservierung.
Wird ein Angebot an den Gast erstellt, sind wir nur 24h (1Tag) daran
gebunden.
Reklamationen
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Grund zur Beschwerde haben, setzen
Sie sich zuerst mit dem Vermieter oder den Verantwortlichen der Ferienwohnung in
Verbindung. Viele Dinge lassen sich schnell zu Ihrer Zufriedenheit beheben.
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Schäden
Entstehen in der Wohnung Schäden, die durch den Gast
verursacht werden, haftet der Gast für alle ihn begleitenden Personen.
Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung besichtigt.
Endreinigung
Die Endreinigung ist für den Mieter normalerweise kostenlos. Liegt der Reinigungsaufwand
jedoch erheblich über dem einer
gewöhnlichen Endreinigung, ist für den Reinigungsaufwand zusätzlich zu zahlen.
Wir berechnen Ihnen für jede Stunde, die über den normalen
Reinigungsaufwand von 3 Stunden hinausgeht 20,- €.
Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und
kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.
Gewährleistung und Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/oder Zerstörung von
persönlichen Gegenständen oder des Inventars und der Räumlichkeiten bei Vorsatz
und/oder grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Inventar und den Räumlichkeiten
bzw. durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Gastes.
Der Vermieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und
außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren
Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die
vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Vermieters auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch
im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die
Schadensersatzpflicht des Vermieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen
und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des Mietvertrags für
Wohnraum, unter anderem kann bei
Verstoß gegen die Hausordnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen
werden.
Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur
insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung
notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem
sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem
Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht
Celle. Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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